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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14 (https://dejure.org/2014,48117)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.12.2014 - 5 Sa 378/14 (https://dejure.org/2014,48117)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 5 Sa 378/14 (https://dejure.org/2014,48117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 241 Abs 2 BGB, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 106 S 1 GewO, § 8 TzBfG
    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen Arbeitsort

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 8 TzBfG, §§ 611, 241 Abs. 2, 106 GewO, § 315 BGB, §§ 106 GewO, 315 BGB, Art. 6 GG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 130 ZPO, § 9 TzBfG, § 15 Abs. 5 BEEG, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG, § 106 GewO, § 106 Satz 1 GewO, BGB § 241 Nr. 4, Art. 12, Art. 14, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Klage einer Versicherungsangestellten auf vorübergehende Zuweisung eines Teilzeit- oder Heimarbeitsplatzes aus familiären Gründen; Umfang der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers; Anspruch einer Arbeitnehmerin auf einen befristeten Halbtagsarbeitsplatz im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Klage einer Versicherungsangestellten auf vorübergehende Zuweisung eines Teilzeit- oder Heimarbeitsplatzes aus familiären Gründen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Home-Office?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Habe ich wegen der Kinder Anspruch auf Home Office?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice wegen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein vorübergehender Teilzeitjob wegen Kinderbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 241 Abs. 2; GG Art. 6; GewO § 106; TzBfG § 8
    Arbeitgeber; Arbeitsort; Direktionsrecht; Kindererziehung; Rücksichtnahmepflicht; Teilzeitverlangen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice nach Rückkehr aus Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 66249
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann es allerdings die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB gebieten, dass der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht und die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens anderweitig derart konkretisiert, dass dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung wieder möglich wird, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher bestimmte Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26-27 mwN, NZA 2010, 1119; MüKo BGB/Müller-Glöge 12. Aufl. BGB § 611 Rn. 988-990 mwN).

    c) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht gehalten, den Antrag der Klägerin auf eine Änderung der vertraglichen Beziehungen zu prüfen und darüber nach Treu und Glauben zu befinden (vgl. auch BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 - NZA 1998, 104, zur Einwilligung in die vorzeitigen Beendigung eines Sonderurlaubs; BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27-28, aaO, zur Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 26 - NZA 2011, 1084 zur Mitwirkung bei der Erlangung des Freigängerstatus).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    c) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht gehalten, den Antrag der Klägerin auf eine Änderung der vertraglichen Beziehungen zu prüfen und darüber nach Treu und Glauben zu befinden (vgl. auch BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 - NZA 1998, 104, zur Einwilligung in die vorzeitigen Beendigung eines Sonderurlaubs; BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27-28, aaO, zur Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 26 - NZA 2011, 1084 zur Mitwirkung bei der Erlangung des Freigängerstatus).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    wenn anderenfalls in Dauerschuldverhältnissen Unvermögen des Schuldners droht (vgl. BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31 mwN, AP BGB § 241 Nr. 4).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    Sie umfasst auch die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Ziele verfolgt werden (vgl. BAG 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 855; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    Sie umfasst auch die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Ziele verfolgt werden (vgl. BAG 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 855; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die Frage, ob es an einem "freien" Arbeitsplatz fehlt, wenn die Beklagte Leiharbeitnehmer zum Ausgleich von vorübergehendem Personalmehrbedarf beschäftigt (vgl. hierzu BAG 18.10.2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 28, DB 2013, 180).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    Das genügt, wenn - wie hier - die Autorenschaft gesichert ist (vgl. BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - NZA 2000, 1248).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96

    Erziehungsurlaub trotz Sonderurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
    c) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht gehalten, den Antrag der Klägerin auf eine Änderung der vertraglichen Beziehungen zu prüfen und darüber nach Treu und Glauben zu befinden (vgl. auch BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 - NZA 1998, 104, zur Einwilligung in die vorzeitigen Beendigung eines Sonderurlaubs; BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27-28, aaO, zur Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 26 - NZA 2011, 1084 zur Mitwirkung bei der Erlangung des Freigängerstatus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM

    In einem weiteren Rechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 378/14) streiten die Parteien darüber, ob die Klägerin befristet bis zum 30.09.2016 neben einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden - womit die Beklagte einverstanden ist -, auch eine Verlagerung ihres Arbeitsortes von Mainz nach Saarbrücken, hilfsweise die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes beanspruchen kann.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Bei der Interessenabwägung ist aber auch die ebenfalls grundrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers (Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen, zu der es gehört, die betrieblichen Abläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und Anforderungen festzulegen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 5 Sa 378/14 - Rn. 36, juris = AE 2015, 136).
  • ArbG München, 08.04.2021 - 32 Ga 33/21

    Kein allgemeiner Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tätigkeit aus dem Home Office

    c) Wenn der Arbeitsort nicht vertraglich festgelegt ist, kann ihn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen bestimmen (vgl. LAG Köln v. 06.07.2015, 5 SaGa 6/15, Rn. 5 f.; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14, Rn. 30).

    Es handelt sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, aus dem sich unmittelbar keine Pflicht des Arbeitgebers zur Ausübung des Direktionsrechts in gewünschter Weise herleiten lässt, da die Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO Sache des Arbeitgebers ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14, Rn. 30).

    Diese Rücksichtnahmepflicht kann im Arbeitsverhältnis dazu führen, dass die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens derart konkretisiert wird, dass dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung wieder möglich wird, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher bestimmte Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26-27 mwN; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14,Rn. 31).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 490/21

    Verbot der Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz - Weisungsrecht des

    Zum wesentlichen Inhalt der freien unternehmerischen Entscheidung gehört die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers bezüglich der betrieblichen Organisation ( LAG Rheinland-Pfalz 18. Dezember 2014 - 5 Sa 378/14 - Rn. 36 ).
  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    Da ein entsprechender gesetzlicher Anspruch nicht existiert, kann sich dieser allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder einem Kollektivertrag ergeben(ArbG Augsburg 7.5.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020, 417) möglicherweise auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (ArbG Siegburg 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, BeckRS 2020, 36972 Rn. 25); aus der vom Arbeitgeber zu beachtenden Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) folgt dieser regelmäßig nicht, auch nicht, wenn der Arbeitnehmer zu Hause minderjährige Kinder zu versorgen hat (LAG RP 18.12.2014 - 5 Sa 378/14, BeckRS 2015, 66249; offen aber für eine leidensgerechte Beschäftigung in Telearbeit eines Schwerbehinderten LAG Köln 24.5.2016 - 12 Sa 677/13, öAT 2016, 171).
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